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   OVG Niedersachsen, 21.11.1994 - 18 L 2930/92   

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https://dejure.org/1994,13039
OVG Niedersachsen, 21.11.1994 - 18 L 2930/92 (https://dejure.org/1994,13039)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21.11.1994 - 18 L 2930/92 (https://dejure.org/1994,13039)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 21. November 1994 - 18 L 2930/92 (https://dejure.org/1994,13039)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 26 NPersVG; § 6 Abs. 3 NPersVG
    Wirksamkeit der Wahl des Personalrats der Landwirtschaftskammer; Wegfall der Anfechtungsbefugnis; Ausscheiden aus der Dienststelle nach Durchführung der Wahl; Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren; Abgabe einer Verselbständigungserklärung durch ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Wahl des Personalrats der Landwirtschaftskammer; Wegfall der Anfechtungsbefugnis; Ausscheiden aus der Dienststelle nach Durchführung der Wahl; Verstoß gegen wesentliche Vorschriften über das Wahlverfahren; Abgabe einer Verselbständigungserklärung durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.04.1983 - 6 P 17.81

    Wahlanfechtung - Veränderung der Wahlberechtigung - Anfechtungsbefugnis - Verlust

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.1994 - 18 L 2930/92
    Denn ein - wie hier - späterer, nach Durchführung der Wahl eintretender Wegfall der Wahlberechtigung für künftige Wahlen infolge Ausscheidens aus der Dienststelle läßt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht eine Anfechtungsbefugnis nicht entfallen (Beschluß vom 27.4.1983 - BVerwG 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145 = PersV 1984, 322); tragender Grund hierfür ist der objektive Charakter des Wahlprüfungsverfahrens, in dem es nicht um die Verfolgung persönlicher Rechte des einzelnen Wahlberechtigten, sondern um das Allgemeininteresse an der Ordnungsmäßigkeit der Wahl und der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Personalrats geht (vgl. Beschluß vom 8.2.1982 - BVerwG 6 P 43.80 - BVerwGE 65, 33 = PersV 1983, 63).
  • BVerwG, 08.02.1982 - 6 P 43.80

    Quorum bei Wahlanfechtungen - Rechtsmittel - Beschwerdeberechtigung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.1994 - 18 L 2930/92
    Denn ein - wie hier - späterer, nach Durchführung der Wahl eintretender Wegfall der Wahlberechtigung für künftige Wahlen infolge Ausscheidens aus der Dienststelle läßt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht eine Anfechtungsbefugnis nicht entfallen (Beschluß vom 27.4.1983 - BVerwG 6 P 17.81 - BVerwGE 67, 145 = PersV 1984, 322); tragender Grund hierfür ist der objektive Charakter des Wahlprüfungsverfahrens, in dem es nicht um die Verfolgung persönlicher Rechte des einzelnen Wahlberechtigten, sondern um das Allgemeininteresse an der Ordnungsmäßigkeit der Wahl und der gesetzmäßigen Zusammensetzung des Personalrats geht (vgl. Beschluß vom 8.2.1982 - BVerwG 6 P 43.80 - BVerwGE 65, 33 = PersV 1983, 63).
  • BVerwG, 29.05.1991 - 6 P 11.89

    Wahl eines Personalrates - Voraussetzungen für eine Verselbstständigung einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.1994 - 18 L 2930/92
    Mit Schriftsätzen vom 24. Januar und 5. Februar 1992 förderten die Verfahrensbevollmächtigten den Beteiligten zu 1) unter Hinweis auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Mai 1991 - BVerwG 6 P 11.89 - auf, nunmehr unverzüglich eine Erklärung des Forstamts Lüneburg zur verselbständigten Dienststelle zu veranlassen und zugleich gemäß § 26 Nds. PersVG a.F. eine Personalversammlung zur Wahl des Vorstandes für die Wahl eines örtlichen Personalrats einzuberufen; gleichzeitig wurde eine Anfechtung der bereits angelaufenen Personalratsneuwahlen ausdrücklich vorbehalten.
  • BVerwG, 17.12.1957 - VII P 3.57
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 21.11.1994 - 18 L 2930/92
    Hieraus folgt: Während nach Bundesrecht in der Tat die Wirksamkeit der Verselbständigung einer Nebenstelle oder eines Dienststellenteils im allgemeinen Gegenstand einer Inzident-Überprüfung im Wahlanfechtungsverfahren ist (vgl. grundlegend BVerwG, Beschluß vom 17.12.1957 - BVerwG VII P 3.57 - BVerwGE 6, 60 [BVerwG 17.12.1957 - VII P 3/57]), ist dafür nach dem niedersächsischen Personalvertretungsrecht jedenfalls in den Fällen eines Streits über die Rechtmäßigkeit der Ablehnung einer Verselbständigungserklärung seitens der obersten Dienstbehörde kein Raum; denn die rechtsgestaltende Wirkung einer Verselbständigungserklärung kann nicht durch eine Inzident-Feststellung im Wahlanfechtungsverfahren, daß die Verweigerung der Erklärung rechtswidrig (gewesen) ist, herbeigeführt werden.
  • VG Stade, 28.08.2014 - 1 A 1924/12

    Anforderungen an die satzungsmäßige Regelung des Wahlverfahrens für Organe eines

    Denn ein Prüfungsverfahren bei Wahlen zu Organen von Körperschaften des öffentlichen Rechts dient nicht (allein) dem Einzelinteresse, sondern dem allgemeinen Interesse an der Ordnungsmäßigkeit der Wahl (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27. April 1983 - 6 P 17/81 -, juris, Rn. 22; BVerwG, Beschl. v. 23. Juni 1999 - 6 P 6/98 -, juris, Rn. 13; Nds. OVG, Beschl. v. 21. November 1994 - 18 L 2930/92 -, juris, Rn. 15, VG Mainz, Urt. v. 27. April 2012 - 4 K 153/11.MZ -, juris, Rn. 71).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.05.1999 - A 5 S 13/97

    Organisation der Personalvertretung in der Stadtverwaltung ; Wirksamkeit eines

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  • VG Mainz, 27.04.2012 - 4 K 153/11

    Wahlanfechtungsverfahren betreffend die Wahl zur Delegiertenversammlung einer

    Das Wahlanfechtungsverfahren bei Wahlen zu Organen von Gebietskörperschaften oder sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts dient nicht (allein) dem Einzelinteresse, sondern vielmehr dem allgemeinen Interesse an der Ordnungsmäßigkeit der Wahl zum Organ der Körperschaft des öffentlichen Rechts (BVerwG, Beschluss vom 27. April 1983 - 6 P 17/81 -, juris, Rn. 22; BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1999 - 6 P 6/98 -, juris, Rn. 13; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 21. November 1994 - 18 L 2930/92 -, juris, Rn. 15, Hessischer VGH, Urteil vom 28. September 2006, 8 UE 1350/06 - juris, Rn. 31).
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